pe 08/4: Schwerer Schaden durch Richter-Spruch – HU Hessen kritisiert Entscheid zugunsten von Studiengebühren

Enttäuscht hat sich die Humanistische Union (HU) zum Spruch des Hessischen Staatsgerichtshofs vom Mittwoch (11. Juni) geäußert. Sechs der elf Richter hatten Studiengebühren trotz eindeutiger Festlegungen im Artikel 59 der Landesverfassung für zulässig erklärt. Damit haben diese Richter das Ansehen der Justiz bei der Bevölkerung nach Einschätzung der HU Hessen in unverantwortlicher Weise beschädigt.

„Artikel 59 ist eindeutig“, fasste HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke seine Sicht auf die Studiengebühren zusammen. „In der Landesverfassung heißt es unmissverständlich, dass der Unterricht an hessischen Grund-, Mittel, Höheren und Hochschulen unentgeltlich ist. Da beißt die Maus keinen Faden von ab.“

Die Argumentationsweise der überaus knappen Richter-Mehrheit zugunsten der Gebühren, wonach sie angeblich keine soziale Ausgrenzung darstellten und somit trotzdem verfassungskonform seien, hält Hanke für einen beschämenden Ausdruck „willfähriger Verbeugung“ gegenüber der CDU-Landesregierung. Angesichts der Entsendung von sechs Richtern durch den Hessischen Landtag und seine CDU-Mehrheit der vergangenen Jahre sei das aber leider nicht verwunderlich.

Insofern hätten die Betroffenen mit ihrem fragwürdigen Entscheid der Hessischen Justiz und insbesondere dem Staatsgerichtshof einen schweren Ansehens-Verlust zugefügt. Hinzu komme auch noch der soziale Flurschaden, den der unsoziale Richter-Spruch angerichtet habe und noch anrichten könne.

Die HU Hessen fordert die Parteien des Wiesbadener Landtags nun auf, die – für viele Studierende bedrückenden und be ängstigenden – Studiengebühren umgehend auf politischem Wege zu beseitigen.

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