pe 08/2: Kennzeichen-Erfassung grandios gescheitert – HU-Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht

Als Erfolg ihrer bürgerrechtlichen Arbeit wertet die Humanistische Union (HU) den Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag (11. März).

Darin hatten die Karlsruher Richter die hessische Regelung zur verdachtsunabhängigen Video-Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig erklärt. Stattgegeben haben sie damit einer Verfassungsbeschwerde des Zweiten Vorsitzenden des HU-Ortsverbands Marburg.

Dragan Pavlovic war einer der drei erfolgreichen Kläger. In der unspezifischen Erfassung der Kraftfahrzeug-Kennzeichen sieht er einen unverhältnismäßigen und unbegründeten Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte.

Das höchste Ddeutsche Gericht ist dieser Auffassung gefolgt. Den Behörden hat es ausdrücklich verboten, ohne besonderen Grund „vorsorglich“ Daten zu erfassen, aus denen flächendeckende Bewegungsprofile erstellt werden könnten.

Eine Erfassung von Autokennzeichen knüpfte das Gericht an strenge Bedingungen. Nur bei konkreten Gefahren dürfe eine derartige Video-Aufzeichnung der Kennzeichen erfolgen. dann müssten die Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger nach der Aufzeichnung aber sofort wieder gelöscht werden.

„Das hessische Gesetz wandert damit auf den Müllhaufen der Geschichte“, freute sich HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke. Im Namen der HU Hessen warnte er den Hessischen Innenminister Volker Bouffier davor, das gescheiterte Gesetz durch eine neue Regelung zu ersetzen.

„Diese Video-Erfassung ist überflüssig wie ein Kropf“, erklärte Hanke. „Weder ist sie besonders wirksam, noch steht der Aufwand dafür in einem akzeptablen Verhältnis zu den damit verbundenen Gefahren sowie einem möglichen Nutzen.“

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