BVerfG:Demonstrationsrecht muss trotz Covid 19 gewährleistet bleiben!

Die Humanistische Union (HU) begrüßt die Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gegen ein Versammlungsverbot der Stadt Gießen. Die Projektwerkstatt Saasen hatte es erstritten.
Eine Versammlung mit dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“ hatte die Projektwerkstatt Saasen bei der Stadt Gießen angemeldet. Sie sollte vom 14. bis zum 17. April jeweils ab 14 Uhr am Berliner Platz in Gießen stattfinden.
Erwartungsgemäß wurde die Versammlung, für die die Anmelder*innen selbst umfangreiche Schutzvorkehrungen überlegt und in der Anmeldung beschrieben hatten, verboten. Auch das Verwaltungsgericht Gießen und der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellten sich hinter die Verbotsverfügung, die die 3. Hessische Corona-Verordnung zur Grundlage wählte, zu der die Landesregierung selbst inzwischen aber gegenüber Medien klarstellte, dass diese keine Ermächtigung zum Verbot von Versammlungen enthalte.
Am 16. April hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das Verbot war rechtswidrig. Versammlungen, bei denen die Ansteckungsgefahr nicht größer ist als bei anderen Bewegungen im Alltag unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und Hygieneempfehlungen der Behörden, sind grundrechtlich geschützt. Der Schutz vor Gefahren müsse durch geeignete Auflage statt Verbote erreicht werden.
„“Damit ist der Versuch der Politik, sich unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes eine oppositions- und kritiklose Zeit zu ergaunern, vorbei““ rufen die Initiatior*innen jetzt alle gesellschaftlichen Gruppe auf, sich wieder lauter zu äußern. „Die Ausweitung der Überwachung, die Lage von Flüchtenden an den EU-Außengrenzen und hier im Land, die Einstellung der Hilfe für Bedürftige, Wohnungslose, Drogenkonsument*innen und viele andere, die aufbrandenden Forderungen nach einem Ende von Klimaschutz und Grundrente – wir lassen uns den Mund nicht weiter verbieten“.
Nun rufen Aktive aus Gießen zu einem bundesweiten „Fridays for Grund- und Menschenrechte“ am Freitag (17. April) auf:
Corona dominiert das gesellschaftliche Geschehen. Öffentliche Räume und viele Läden sind geschlossen, die meisten Arten von Zusammenkünften verboten, nur zwei Personen dürfen sich in der Öffentlichkeit annähern. All das geschieht, um Menschen vor der Krankheit zu schützen. Doch die Corona-Politik hat zwei Seiten. Unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes tritt der Staat Grund- und Menschenrechte mit Füßen:
·An den EU-Außengrenzen werden Menschen unter üblen Bedingungen zu vielen Tausenden zusammengepfercht – das genaue Gegenteil der Abstandsregelungen in Deutschland.
·Viele Hilfsangebote und Anlaufstellen für Wohnungslose, Drogenkonsument*innen und Menschen mit niedrigen Einkommen sind geschlossen, während eine (sinnvolle!) Hilfswelle anläuft für die, die eine Wohnung und Einkommen haben. ·Viele Tafeln sind geschlossen, Börsen arbeiten weiter.
·EU und Deutschland bringen binnen weniger Tage riesige Summen Geld auf (beide zusammen über eine Billion Euro), um vor allem die Wirtschaft zu unterstützen. Die politischen Entscheidungsprozesse zum Klimaschutz, zur Bekämpfung von Fluchtursachen und Hunger werden hingegen in den Hintergrund gedrängt. Aus etlichen Beiträgen in Parlamenten stimmberechtigter Politiker*innen lässt sich befürchten, wichtige Projekte wie Klimaschutz oder die Einführung der Grundrente weiter zurückzufahren.
·Politiker*innen treten vor die Kameras und verkünden immer neue Ideen, auch für die Zeit nach Corona. Demonstrationen mit Kritik an politischen Entscheidungen aber werden in vielen Orten verboten. Das System der „checks and balances“ droht zu kippen.
Der Applaus für eine entschlossen handelnde Politik ist zu kurz gedacht und gefährlich. Er übersieht, dass die Welt geteilt wird: Einmal in die Menschen, die vor Corona geschützt werden, und die, die wegen Corona noch stärker bedrängt werden. Zum anderen in die Themen, die wichtig sind und in die Öffentlichkeit gedrückt werden, und in unerwünschte Informationen und Forderungen, die bei Profit- und Machtausbau eher stören und deshalb pausieren sollen. Kritik an dieser Politik wird unterdrückt. Die Versammlungsfreiheit ist in großen Teilen des Landes außer Kraft gesetzt –
völlig unabhängig davon, ob bei der Ausübung dieses Grundrechts die Corona-Schutzregeln eingehalten werden oder nicht.
Wehren wir uns gegen eine Politik, die in Menschenklassen einteilt! Wehren wir uns gegen die Einschränkung von Grund- und Menschenrechten. In Deutschland und vielen anderen Staaten Europas sind durch entsprechende Schutzmaßnahmen Proteste möglich, deren Risiken deutlich unter denen der erlaubten Begegnungen auf Fußwegen, im Supermarkt oder am Arbeitsplatz liegen.
Wo, wenn nicht hier, muss die Stimme laut werden, dass Corona kein Grund ist, Menschen im Stich zu lassen oder zu gefährden, Grundrechte mit Füßen zu treten, bestehende Ausgrenzungen zu verschärfen oder aus Staats- und Kapitalsicht ungeliebte Themen abzuwürgen.
Zeigen wir am Freitag, den 17.4.2020 überall mit Versammlungen oder, je nach Lage, anderen kreativen Aktionen: Wir unterstützen den Schutz vor Corona, aber wir stellen uns einer Politik entgegen, die die aktuellen Verhältnisse ausnutzt, um Menschen, Umwelt und unsere Rechte zu beschädigen! Macht mit!

* Projektwerkstatt Saasen

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts „1 BvR 828/20“ unter www.projektwerkstatt.de/media/text/verkehr_giessen200414verfbeschluss.pdf

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