pe 18/6: Verfassungsbruch im Eilverfahren – HU Hessen kritisiert Durchpeitschen von 5 Gesetzen

Eine hektische Gesetzgebung auf Kosten der Freiheitsrechte kritisiert die Humanistische Union Hessen. Mit ihrem Änderungsantrag zum Hessischen Verfassungsschutzgesetz hebele die schwarz-grüne Landesregierung die Rechte des Parlaments in verfassungswidriger Weise aus.
Gleich fünf Gesetze möchte die Regierung im Eilverfahren ändern. Erst einen Tag vor der Sitzung des Innenausschusses am Donnerstag (7. Juni) erreichte die Abgeordneten ein fast 50-seitiger Änderungsantrag zu dem 70-seitigen Gesetzespaket. Eine Anhörung dazu wäre nötig gewesen, weil sich eine völlig neue Sachlage ergibt und 2 weitere Gesetze geändert werden sollen, die bislang überhaupt nicht zur debatte standen.
Doch Grüne und CDU verweigerten der Opposition die geforderte Anhörung. Stattdessen wird das Gesetzespaket schon am Donnerstag (21. Juni) im Plenum zur Abstimmung gestellt.
Dabei behandelt der Änderungsantrag so wichtige Gesetze wie das Verfassungsschutzgesetz, das Hessische Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG) und das G10-Gesetz zur Kontrolle der Telekommunikationsüberwachung. „Gerade der im Artikel 10 des Grundgesetzes garantierte Schutz des Brief-,
Post- und Fernmeldegeheimnisses ist ein zentraler Punkt des Schutzes von Demokratie und Freiheitsrechten“, erklärte der HU-Landessprecher Jens Bertrams. „Eine Änderung des G10-Gesetzes ohne parlamentarische Anhörung ist ein Angriff auf die Rechte des Parlmaments ebenso wie auf die Freiheitsrechte der Bevölkerung.“
Angesichts der Struktur des Änderungsantrags sei es den Abgeordneten im Hessischen Landtag kaum möglich, die endgültigen Inhalte der geänderten Gesetze zu rekonstruieren. So bestehe der Antrag aus lauter Querverweisen auf Paragraphen anderer Gesetze, die man beim Lesen immer danebenhalten muss. „Wer solch ein Verfahren dermaßen hektisch durch den Landtag peitscht, der beweist damit mangelnden Respekt vor dem Parlament, den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verfassung“, erklärte Bertrams.
Im Übrigen sei es nur ein geringer Unterschied, ob der geplante „Hessentrojaner“ – wie bislang geplant – vom Verfassungsschutz oder – wie nun vorgeschlagen – von der Polizei eingesetzt wird. „Trojaner gefährden die Sicherheit datentechnischer Systeme weltweit“, bekräftigte Bertrams die Aussagen der Experten bei der Anhörung am 8. Februar 2018 in Wiesbaden.
Nach wie vor gefährdet auch das neue Gesetz die Arbeit von Demokratieprojekten in Hessen, die die Landesregierung trotz massiver Kritik immer noch vom Verfassungsschutz überprüfen lassen möchte. Zudem seien auch andere Kritikpunkte der Experten aus der Anhörung nicht behoben worden.
„Die Eile beim Verfahren deutet darauf hin, dass die Regierungsparteien negative Auswirkungen auf ihren Wahlerfolg am 28. Oktober fürchten“, argwöhnt Bertrams. „Offenbar wollen sie eine breite Bürgerbewegung wie in Bayern, Bremen und Nordrhein-Westfalenhastig unterlaufen. Das dürfen wir ihnen nicht durchgehen lassen!“
Deshalb unterstützt die HU Hessen die Forderung von FDP, SPD und Linken nach einer erneuten Anhörung im Hessischen Landtag. „Besser wäre jedoch, das gesamte Gesetzgebungsverfahren aufzugeben“, forderte Bertrams. „Hektik und Panikmache in der Politik ist letztlich kein Ausweis demokratischer Kultur.“

Franz-Josef Hanke
(Stellvertretender Landessprecher der HU Hessen)

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