Mehr Umsicht beim Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten fordert die Humanistische Union Hessen von der hessischen Polizei ein.
Zudem müsse die Polizei geeignete Vorkehrungen treffen, um dem Datenschutz künftig wirksamer Rechnung zu tragen. Eine Veröffentlichung von Protokollen im Internet wie kürzlich in Darmstadt dürfe sich nicht wiederholen, forderte die HU Hessen am Dienstag (16. Januar) in Marburg.
13 Seiten mit 41 Protokollen von Verkehrskontrollen hatte das Polizeipräsidium Südhessen ins Internet gestellt. Das hat das Darmstädter Echo am Dienstag (16. Januar) berichtet. Nach Angaben des Präsidiums waren die Protokolle versehentlich ins Internet geraten.
Aufgefallen war diese Veröffentlichung dem Kölner Rechtsanwalt Günter Reinert am Montag (15. Januar), als er auf den Web-Seiten des Darmstädter Präsidiums recherchierte. Dort fand er die Geburtsdaten, aktuellen Anschriften, Auto-Kennzeichen und weitere Angaben zu überprüften Bürgern bis hin zu deren Vorstrafen und polizeiliche Einstufungen.
Wie diese Protokolle ins Internet gelangen konnten, sei noch unklar, hieß es aus dem Darmstädter Präsidium. Möglicherweise sei ein falscher Knopf am Computer gedrückt worden, erklärte Karlheinz Treusch, Leiter des Präsidialbüros.
„Wenn derart sensible Daten so leicht in falsche Bahnen geraten können, dann stimmt das dahinter stehende Datenschutz-Konzept nicht“, meinte dazu der HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke. Solche Daten müssten seiner Ansicht nach vor jeglichem unberechtigten Zugriff nachhaltig geschützt sein.
„Wo gearbeitet wird, unterlaufen den Beschäftigten auch Fehler“, fuhr Hanke fort. Das sei nahezu unvermeidbar. Doch müsse ein ordentliches Datenschutz-Konzept die Bürgerinnen und Bürger vor Auswirkungen derartiger Fehler dadurch schützen, dass eine einfache Fehlleistung noch nicht gleich zu einer Veröffentlichung sensibler Daten führen könne.
Vom Hessischen Datenschutzbeauftragten erwartet die HU Hessen nun eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts sowie klare Anweisungen an die Behörden, wie derartige Fehler künftig zu vermeiden sind.
Allgemein sei es bei der hessischen Polizei üblich, Personen als „polizeibekannt“ öffentlich bloßzustellen, selbst wenn gegen sie keinerlei rechtskräftige Urteile existieren, berichtete der HU-Landessprecher. Diese Praxis hält Hanke für eine ungerechtfertigte Vorverurteilung. Lediglich dann, wenn die Bekanntheit des Betreffenden bei der Schilderung seiner Entdeckung eine wesentliche Rolle spiele, dürfe sie in den Polizeiberichten nach Hankes Ansicht zu Recht veröffentlicht werden.
Angesichts ihres täglichen Umgangs mit Kriminellen scheine vielen Polizeibeamten die Sensibilität für den Schutz von Bürgerrechten verlorenzugehen, beobachtete Hanke. Den hessischen Innenminister als obersten Dienstherrn der Polizei forderte der HU-Landessprecher auf, umfassende Vorkehrungen zum Schutz der Bürgerrechte zu treffen. In diesem Zusammenhang wiederholte Hanke noch einmal die Forderung der HU Hessen nach Einrichtung einer unabhängigen Polizeikommission.