pe 08/5: Eingaben gegen geplante Einschränkungen – Hessen für Freiheit von Demos in Bayern

Die Münchener ver.di-Gewerkschaftssekretärin Hedwig Krimmer hatte ihre Kritik am geplanten bayerischen Versammlungsgesetz am 2. Juni in Marburg vorgetragen. (Foto: Matthias Schulz)
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Auch Hessen haben ein Recht auf Demonstrationen in Bayern. Deswegen ruft die Humanistische Union Hessen auch die Menschen außerhalb des Freistaats auf, beim Landtag in München Eingaben gegen die geplante Änderung des bayerischen Versammlungsgesetzes einzureichen. Alle qualifizierten Stellungnahmen, die bis Mittwoch (9. Juli) beim Bayerischen Landtag eingegangen sind, müssen nämlich vom Rechtsausschuss im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt und vor einer Verabschiedung des Gesetzes beantwortet werden.

In dem Entwurf des neuen bayerischen Versammlungsgesetzes sieht die HU Hessen ein bundesweites Signal zur Einschränkung des Freiheits- und Demonstrationsrechts sowie zur praktischen Abschaffung der Meinungsfreiheit. „Würde dieses Gesetz in Deutschland Schule machen, müssten wir unsere Arbeit als Bürgerrechtsorganisation praktisch einstellen“, erklärte HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke am Donnerstag (3. Juli) in Marburg.

Deswegen ruft die HU Hessen auch hessische Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Kritik an dem bayerischen Gesetzentwurf an den Bayerischen Landtag in München sowie die dortigen Oppositionsparteien zu übermitteln. Informationen zum Verfahren hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di München ins Internet gestellt unter www.verdi.de/muenchen/aktive_gruppen/kampagne_rettet_die_grundrechte.

Ein Vorstandsmitglied des HU-Ortsverbands Marburg hatte die HU Hessen schon bei der Demonstration am Samstag (21. Juni) in München vertreten. Dort waren gut 5.000 Menschen gegen das geplante Gesetz und für die Versammlungsfreiheit auf die Straße gegangen.

„Wir wollen nicht tatenlos zusehen, wie unsere Freiheitsrechte scheibchenweise beschnitten werden“, erklärte Hanke. „Wenn viele Menschen ihre Kritik an den Landtag in München schicken, wird die CSU-Landesregierung ihre eng gesteckte Zeitplanung nicht verwirklichen können. Bislang hat sie wohl gehofft, das freiheitswidrige Gesetz noch schnell vor der Landtagswahl durchpeitschen zu können, weil sie einer Mehrheit dafür hinterher nicht mehr sicher wäre.“

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