pe 19/2: Automatische Auto-Überwachung aufgeben! HU Hessen zum jüngsten Urteil des BVerfG

Als „heftige Klatsche für die Hessische Landesregierung“ bezeichnet HU-Landessprecher Jens Bertrams das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Mehrere Bundesländer müssen nun bei der automatischen Erfassung von Autokennzeichen „nachsitzen“.
Mit dieser Entscheidung stärkt das höchste deutsche Gericht die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Auch digitale Kontrollen dürfen nach dem Richterspruch vom Dienstag (5. Februar) nicht ohne Grund erfolgen. Ausdrücklich betonte das BVerfG das Recht, sich ohne Furcht vor Überwachung frei im Land bewegen zu können.
Eine Erfassung von Autokennzeichen ohne Grund ist somit verfassungswidrig. Eine Erfassung aus besonderem Anlass ist auch nur zur Aufklärung schwerwiegender Verbrechen erlaubt.
Die Kennzeichenerfassung in Grenznähe erklärte das Gericht zwar nicht für verfassungswidrig, wohl aber ihre Durchführung durch die bayerische Polizei. Für die Grenzsicherung sei schließlich ausschließlich der Bund zuständig, erklärte das Gricht.
Bereits 2008 hatte das Marburger HU-Vorstandsmitglied Dragan pavlovic zusammen mit anderen Beschwerdeführern vor dem BVerfG erfolgreich gegen die Kennzeichenerfassung in Hessen geklagt. Das damalige Verbot einer automatischen Erfassung von Autokennzeichen hat das BVerfG nun sogar noch verschärft.
„Die Humanistische Union hat die Hessische Landesregierung mehrfach davor gewarnt, die Menschen mit digitalen Technologien wie dem sogenannten Hessentrojaner zu überwachen“, erklärte Bertrams abschließend. „Wir erwarten von allen Politikerinnen und Politikern nicht nur unbedingte Verfassungstreue, sondern auch ein entschiedenes Eintreten für die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Leider hat die schwarz-grüne Landesregierung gerade hier dramatisch versagt.“