pe 19/3: 70 Jahre Grundgesetz – Schutz der Demokratie ist Bürgerpflicht

„70 Jahre Grundgesetz sind Grund zum Feiern“, sagt HU-Landessprecher Jens Bertrams. „Doch die freiheitliche Demokratie müssen wir alle tagtäglich verteidigen.“
Wie bereits in den Vorjahren legt die Humanistische Union (HU) zum Verfassungstag am 23. Mai wieder ihren „Grundrechtereport“ zum Stand der Bürgerrechte in Deutschland vor. Sorgen bereitet der Humanistischen Union Hessen vor allem die zunehmende Einschränkung der Freiheitsrechte und des Asylrechts sowie die Missachtung des elementaren Schutzes der menschenwürde. „Der Geist des Grundgesetzes wird von Behörden und Politikern leider zu häufig mit Füßen getreten“, stellt der HU-Landessprecher betrübt fest.
Die Stimmberechtigten fordert der Bürgerrechtler deshalb auf, bei der Europawahl am 26. Mai nur Politiker und Parteien zu wählen, die sich jeder weiteren Einschränkung von Grundrechten vehement entgegenstellen. „Menschenrechte sind unteilbar“, erklärt Bertrams. „Sie gelten ohne Ansehen von Herkunft, Hautfarbe und Aufenthaltsort.“
Den inhumanen Umgang mit geflüchteten Menschen sowie die leichtfertige Zustimmung zu verfassungswidrigen Polizeigesetzen betrachtet die HU Hessen als „flagrante Missachtung des Grundgesetzes“. Seine Werte seien auch Eckpfeiler der viel zitierten „Europäischen Werte“, stellt Bertrams klar. Der HU-Landessprecher forderte die Wahlberechtigten auf, zum Geburtstag des Grundgesetzes einmal einen Blick in dessen Text zu werfen und dann seine Stimme bei der Europawahl abzugeben.