pe 23-4: Demonstrieren ist Bürgerrecht – HU kritisiert Razzia gegen Letzte Generation

Besorgnis beschleicht die Humanistische Union Hessen angesichts der Razzia gegen Unterstützerinnen und Unterstützer der „Letzten Generation“. Die Kriminalisierung der Protestbewegung betrachtet die HU Hessen als Gefährdung der Demokratie.
Auf Antrag der generalstaatsanwaltschaft München waren am Morgen des 24. Mai 15 Objekte in sieben Bundesländern durchsucht worden. Darunter war auch ein Haus im osthessischen Landkreis Fulda. Zudem sind nach Medienberichten 1,2 Millionen Euro an Spendengeldern beschlagnahmt worden.
Begründet hat die Staatsgewalt diese undemokratische Aktion mit dem Vorwurf der „Gründung einer kriminellen Vereinigung“ nach >Paragraph 129a des Strafgesetzbuchs (StGB). Diesen Vorwurf hält die Humanistische Union (HU) nicht nur für unangemessen, sondern auch für rechtswidrig. „Auch wenn man die Aktionsformen der Letzten Generaton nicht teilt, kann man ihren Aktiven doch nicht ernsthaft kriminelle Absichten unterstellen“, erklärte der stellvertretende hessische HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke am 25. Mai in Marburg.
Protestformen unterliegen im Laufe der Zeit ebenso einem Wandel wie die Aufmerksamkeitsökonomie der Medien. Die Blockade von Straßen gehöre seit vielen Jahrzehnten zum Standardrepertoire friedlicher Proteste in demokratischen Staaten. Lediglich der Einsatz von Klebstoff habe hier eine neue Dimension eröffnet, die durchaus Anlass gebe zu berechtigten Debatten.
Daraus jedoch eine „Kriminelle Vereinigung“ zu konstruieren, hält die HU Hessen für absolut unverhältnismäßig. „Interessant ist, dass die Kriminalisierungsdebatten vor allem von Politikern ausgehen, die selber für den Verfassungsbruch der Verschleppung wirksamer Aktionen zum Klimaschutz verantwortlich sind“, erklärte Hanke. „Mir kommt das vor die der Taschendieb, der mit dem Finger auf den Ladendetektiv zeigt und ruft: Haltet den Dieb!“
Die HU Hessen verlangt die Einstellung aller Kriminalisierungsversuche gegen die „Letzte Generation“ und eine sofortige Einleutung wirksamer Maßnahmen zum nachhaltigen Klimaschutz. „Wer stattdessen die Klimaschützer verfolgt, der handelt – zumindest in meinem ethischen Verständis – weitaus krimineller als diejenigen, die sich auf die Straße setzen und ankleben oder die SPD-Parteizentrale mit orangefarbenem Warnanstrich kennzeichnen“, erklärte Hanke. „Die Bundesregierung hat die Verpflichtung des Bundesverfassungsgerichts zur sofortigen Einleitung wirksamer Maßnahmen gegen den Klimawandel immer noch nicht umgesetzt und steht damit in der Pflicht, umgehend zu handeln.“