pe 18-7: Verfassungstreue als Wahlkriterium – HU ruft zur Stimmabgabe am 28. Oktober auf

Konsequentes Eintreten für das Grundgesetz sollten Wahlberechtigte zum Prüfstein ihrer Wahlentscheidung machen. Das rät die Humanistische Union (HU) einen Monat vor der Landtagswahl in Hessen.
„Das Grundgesetz ist der verbindliche Katalog der politischen, kulturellen und sozialen Werte in Deutschland“, stellte der hessische HU-Landessprecher Jens Bertrams fest. „Die Verfassung bildet die verpflichtende Grundlage des Regierungshandelns. Wer Rechtsstaatlichkeit, Freiheitsrechte und Demokratie schützen will, darf niemanden in ein Parlament schicken, der diese Werte nicht aus voller Überzeugung unterstützt und für ihre Umsetzung im Alltag konsequent eintritt.“
Eigentlich sollte das selbstverständlich sein, fuhr Bertrams fort. „Leider sitzen aber bereits jetzt Vertreter einer Partei im Deutschen Bundestag und den meisten Länderparlamenten, die Meinungsfreiheit und Humanität sowie das im Grundgesetz verankerte Asylrecht mit Füßen treten“, stellte Bertrams fest. „Bedauerlicherweise gibt es auch in anderen Parteien Politiker, die die Werte des Grundgesetzes nicht wirklich achten und schützen.“
Deswegen ruft die HU Hessen dazu auf, bei der Landtagswahl nur solche Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, die durch ihr Handeln und ihre Programmatik ein klares Bekenntnis für diese Werte ablegen. Ausdrücklich verweist die HU dabei auch auf die Unvereinbarkeit eines Ausbaus staatlicher Überwachung mit den Freiheitsrechten der Bevölkerung. „Wir dürfen Rechtspopulisten nicht einen schlüsselfertigen Überwachungsstaat bereitstellen“, warnt Bertrams im Hinblick auf das erst unlängst im Hessischen Landtag verabschiedete Verfassungsschutzgesetz und die damit beschlossenen „Hessentrojaner“.
Der Gang ins Wahllokal sollte nach Überzeugung der HU ebenso zu den selbstverständlichen Bürgerpflichten gehören wie das Eintreten für die Verfassung und ihre Freiheitsrechte. Bei der Abstimmung am 28. Oktober 2018 können die Wahlberechtigten gleichzeitig auch über Änderungen an der Hessischen Landesverfassung entscheiden. Auch diese Möglichkeit zur Beteiligung an einer Weiterentwicklung der Demokratie in ihrem Bundesland sollten die Stimmberechtigten in Hessen nach Ansicht der HU keinesfalls verpassen.