pe 22-3: Unentbehrlich – Hessen muss Polizeibeauftragten bald berufen

Hessen muss nun rasch einen Polizeibeauftragten berufen. Das fordert die Humanistische Union (HU) nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Über eine Verfassungsbeschwerde gegen die umfassende Datenerfassung von Polizei und Verfassungsschutz in Hessen sowie die entsprechenden Regelungen im Hessischen Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG) hatte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (20. Dezember) verhandelt. Zu den Beschwerdeführenden zählten auch die beiden Marburger HU-Vorstandsmitglieder Tronje Döhmer und Franz-Josef Hanke. Nach der Verhandlung richten sie ihr Augenmerk nun auch auf die Anwendungspraxis der Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) und fordern die rasche Berufung eines Polizeibeauftragten.
„Der ehemalige hessische Polizeibeamte Prof. Dr. Rafael Behr wäre eine ideale Besetzung für dieses Amt gewesen“ erklärte der hessische HU-Landessprecher Jens Bertrams. „Nachdem er im Oktober 2021 aus gesundheitlichen Gründen zurückgezogen hat, hat die Landesregierung leider keinen neuen Vorschlag vorgelegt. Gerade angesichts der Verstrickung hessischer Polizeibbeamter in rechtsradikale Umtriebe ist das aus bürgerrechtlicher Sicht eine sträfliche Nachlässigkeit.“
Sollte das Verfassungsgericht den Einsatz der US-amerikanischen Überwachungssoftware „Palantir“ unter Auflagen gestatten, wäre eine wirksame Kontrolle ebenfalls unerlässlich. „Meine Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen chinesische Zustände in Hessen und einen drohenden Missbrauch durch Verfassungsfeinde in Polizei oder Verfassungsschutz“, erklärte der stellvertretende HU-Landessprecher Hanke. Der Beschwerdeführer ist zugleich auch Vorsitzender der Humanistischen Union Marburg.