pe 24-2: Erneuter Erfolg beim BVerfG – schlampige Gesetzgebung in Hessen

Einen erneuten Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann die Humanistische Union (HU) vermelden. Mit seiner – am 17. September 2024 veröffentlichten – Entscheidung hat das Karlsruher Gericht das Hessische Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt
In seiner Entscheidung hat das höchste deutsche Gericht festgestellt, dass mehrere – im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte –
Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen. Das betrifft sowohl die Überwachung von Mobilfunk wie auch die Übermittlung von Daten an andere Behörden sowie den Einsatz verdeckter Ermittler. Die Pressemitteilung des Gerichts zu seiner Entscheidung ist im Internet abrufbar unter:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-078.html.
Einer der fünf erfolgreichen Beschwerdeführer ist der Marburger HU-Regionalvorsitzende und stellvertretende hessische HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke. Bereits am 16. Februar 2023 war er – mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – in Karlsruhe erfolgreich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Hessische Polizeigesetz (HSOG). Der Hessischen Landesregierung wirft Hanke einen „schlampigen und ignoranten Umgang mit elementaren Grund- und Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger“ vor.
„Die hartleibige Weigerung der Landesregierung, das Grundgesetz und die darin verbrieften Freiheitsrechte ernst zu nehmen, ist skandalös“, erklärte Hanke am Dienstag in Marburg. „Sogar die Nachbesserung des HSOG, die aufgrund des Urteils vom 16. Februar 2023 notwendig geworden ist, verstößt erneut gegen elementare Rechtsgrundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seiner damaligen Entscheidung verkündet hat,“, bemängelte der Bürgerrechtler. „Wenn schon die Hessische Landesregierung so geringschätzig mit dem Grundgesetz umgeht, dann dürfen sich Demokratinnen und Demokraten leider nicht wundern über den grassierenden Verfall der politischen Kultur in Deutschland.“
Hanke hat bereits Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des HSOG eingelegt. „Ich hoffe sehr, dass ich das Gleiche nicht auch bei der Neufassung des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes tun muss, die die Landesregierung nach dem Richterspruch bis zum 31. Dezember 2025 vorlegen muss“, warnte er. „Es kann und darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger wiederholt vor dem Bundesverfassungsgericht klagen müssen, weil die Regierung ihre Aufgabn nicht verfassungskonform erfüllt“, erklärte der hessische HU-Landessprecher Jens Bertrams dazu. „Die Regierung ist schließlich auf die Verfassung vereidigt.“
Bertrams fragt sich, „ob man mit den – immer rigider und bürgerrechtsfeindlicher werdenden – Verfassungsschutz- und Polizeigesetzen nicht die Demokratinnen und Demokraten dazu zwingen will, jeden Verstoß auf dem Klageweg zu rügen, bis einem die Kraft ausgeht und der Weg für eine Faschisierung des Rechtsstaats frei wird. Angesichts der Tatsache, dass die AfD die anderen Parteien vor sich hertreibt, betrachte ich es mit großer Sorge, dass immer mehr Regierungen auf Landes- und Bundesebene bemüht sind, den Scharfmachern entgegenzukommen.“