Für verfassungswidrig hält die Humanistische Union Hessen das neue Hessische Versammlungsgesetz. Sie prüft eine Überprüfung des Gesetzes durch eine Verfassungsbeschwerde.
„Gerade erst haben zwei HU-Aktive aus Hessen das HSOG erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten, da peitscht die schwarz-grüne Regierungskoalition in Hessen schon wieder ein fragwürdiges Gesetz durch den Landtag“, beklagte sich HU-Landessprecher Jens Bertrams. „Ebenso wie beim Hessischen Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird sie wohl auch beim Versammlungsgesetz wieder Schiffbruch erleiden. Offenbar hat die Landesregierung aus ihren Fehler nichts gelernt.“
Verfassungswidrig ist nach Auffassung der Humanistischen Union (HU) zum Beispiel die Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden zur Anmeldung einer Demonstration. Das macht Spontandemos völlig unmöglich. Gerade sie gehören nach Ansicht der HU Hessen aber als Ausdruck einer sofortigen Reaktion auf politische Ereignisse zum Kernbestand einer lebendigen Demokratie.
Auch die weitreichende Ermächtigung zu Videoaufzeichnungen von Demonstrationen hält die HU für eine mögliche Einschüchterung demonstrationswilliger Bürgerinnen und Bürger. Sie könnte dazu führen, dass sie bberechtigte Anliegen nicht auf die Straße tragen, weil sie die Überwachung scheuen. Die Gefahr, Menschen von der Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit abzuschrecken, müsse durch die Gesetzgebung hingegen so gering wie möglich ausgestaltet werden.
„Insgesamt erscheint das neue Gesetz eher als ein Demonstrations-Erschwernis-Gesetz als eines, das das Demonstrationsrecht schützt, wie es die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt“, bemängelte Bertrams. „Auch durchauss gutgemeinte Regelungen wie ein Uniformierungsverbot bei Demonstrationen könnten bei enger Auslegung möglicherweise dazu führen, dass eine gleichmäßige Kleidung als Symbol des Demonstrationszwecks möglicherweise verhindert würde. Das müssen ja nicht unbedingt Gelbwesten sein, sondern vielleicht Busfahrer oder Bahnbedienstete in ihrer Dienstkleidung.“
Die HU Hessen schließt sich der Kritik des Berliner Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Clemens Arzt an, der das Gesetz bereits bei der Anhörung im Landtag für teilweise verfassungswidrig eingestuft hatte. Der stellvertretende hessische HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke, der mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen das HSOG bereits beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich war, zeigte sich genervt von der mangelnden Verfassungsgreue der Hessischen Landesregierung: „Ich habe eigentlich Besseres zu tun, als andauernd wegen verfassungswidriger Gesetze vor Gericht zu ziehen, um unbotmäßige Angriffe auf die Bürgerrechte in Hessen zu verhindern.“