25 Jahre BAG: Mit Kirchenasyl das Grundgesetz retten

Kirchenasyl ist kein Korrektiv für misslungene Einzelfallentscheidungen in Asylverfahren. Das war der Tenor vieler Beiträge bei der Jahrestagung „Kirche.Macht.Asyl“ von 13. bis 15. September in Frankfurt am Main.

„Aus Liebe zum Grundgesetz unterstütze ich das Kirchenasyl“, erklärte ein Pfarrer seine Motivation zum Engagement für die Aufnahme geflüchteter Menschen durch Kirchengemeinden. „Der Artikel 1 des Grundgesetzes zur Unantastbarkeit der Menschenwürde trifft meine christliche Überzeugung auf den Punkt.“
Erschreckend beschämend sei, dass der deutsche Staat den aufgrund seiner historischen Erfahrungen zwingenden Kern des Grundgesetzes nicht durchsetze. Darum seien die Kirchen leider gezwungen, die Menschenwürde und das Asylrecht zu verwirklichen. Dabei würden sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in erheblichem Maße behindert.
Das BAMF halte sich weder an Internationales noch an Europäisches Recht. Auch halte es sich nicht an die mit den Kirchen getroffenen Vereinbarungen zum Asylrecht. Nicht zuletzt deswegen verliere es den größeren Teil der Gerichtsverfahren gegen seine Verfügungen.
Eine „Erosion des Rechtsstaates“ hat Dr. Ines Welge von der Diakonie Hessen ausgemacht. Seit dem 1. August 2018 gebe es fast keine Selbsteintritte des BAMF mehr als Reaktion auf die Dossiers, die die Kirchengemeinden dort einreichen, wenn die betroffenen Personen bereits im Kirchenasyl sind.
Dise Fälle seien indes keine Einzelfälle. Angesichts von mehr als 700 Menschen im Kirchenasyl sieht nicht nur Welge ein „System“ in den Fehlentscheidungen des BAMF. Immerhin enden 93 Prozent der Fälle von Kirchenasyl positiv für die Betroffenen.
Erschütternde Einzelfälle belegen eine inhumane Haltung beim BAMF. Beispielsweise hat es den psychischen Zusammenbruch einer Geflüchteten bei einem Abschiebeversuch als „mangelhafte Erfüllung ihrer Mitwirkungspflicht“ zum Ausweisungsgrund erklärt.
Dennoch wollte die Mehrheit der Anwesenden bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit den Schwerpunkt nicht auf die Darstellung von Einzelfällen legen. Vielmehr wollen sie eher die Motivation der Kirchengemeinden für ihr Engagement zugunsten geflüchteter Menschen in den Vordergrund stellen. „Das Kirchenasyl ist ein Schatz für diese Gesellschaft“, erklärte ein Anwesender.
An den gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union (EU) zu Flucht und Asyl wollen Günter Burk­hardt und Doris Peschke derzeit eher nicht rütteln. Sowohl der Geschäftsführer von „Pro Asyl“ als auch die langjährige Vertreterin der DDiakonie in Brüssel befürchten angesichts des erstarkenden Rechtspopulismus in Europa eher eine Verschlechterung der Rechtslage.
Auch die Mission „Sofia“ möchte Burkhardt nicht wieder neu aufleben lassen. Wenn schon die gebotene staatliche Seenotrettung erfolge, dann müsste sie dem Konzept von „Mare Nostrum“ folgen. Schließlich umfasse „Sofia“ auch die Zusammenarbeit mit der sogenannten „Libyschen Küstenwache“.
Die Jahrestagung der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Kirchenasyl“ fand zum 25-jährigen Bestehen dieses Zusammenschlusses statt. Derzeit überlegen Aktive, wie die Kirchenasyl-Bewegung noch intensiver mit anderen Bewegungen zusammenarbeiten kann. Längst seien die bereitwilligen Kirchengemeinden nicht mehr in der Lage, alle Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in ihrer Not an sie wenden.
Die Verlängerung der Frist von sechs Monaten nach dem Vertrag von Dublin auf 18 Monate schrecke einige Kirchengemeinden zusätzlich ab. Einige Gemeinden zweifeln deshalb sogar die Sinnhaftigkeit der Dossiers an, die die Kirchen in jedem Einzelfall dem BAMF übermitteln. Schließlich sei die „